Die Politik der „Vereinbarung von Familie und Beruf“ widerspricht der Realität, wie die Betreuung der unter Dreijährigen zeigt.
von Johannes Resch und unterstützt eine Petition, die noch bis zum 5. November unterstützt werdenkann: Link zur Petition.
Die gegenwärtige Familienpolitik betrachtet die Betreuung von Kleinkindern bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres nahezu ausschließlich unter Profitgesichtspunkten von Konzernen und Finanzwirtschaft.
von Johannes Resch und unterstützt eine Petition, die noch bis zum 5. November unterstützt werdenkann: Link zur Petition.
Die gegenwärtige Familienpolitik betrachtet die Betreuung von Kleinkindern bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres nahezu ausschließlich unter Profitgesichtspunkten von Konzernen und Finanzwirtschaft.
Ziel ist, möglichst alle Eltern ab dem zweiten Lebensjahr eines Kindes in eine Vollerwerbsarbeit zu bringen.
So kann das Arbeitskräfteangebot wesentlich erhöht und dadurch das Lohnniveau niedrig und die Profite hochgehalten werden. Dazu ist eine Fremdbetreuung der Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr zu organisieren.
Um die wahren Zielvorstellungen zu verschleiern, wird diese Politik als „Vereinbarung von Familie und Beruf“ schöngeredet und als „frühkindliche Bildung“ verklärt.
Tatsächlich werden die Eltern aber gar nicht gefragt, was sie selbst wollen. Es wird einfach ein hoher Geldbetrag zur Finanzierung von Krippenplätzen bereitgestellt und die Krippenbetreuung als „Angebot“ bezeichnet. Wer dieses „Angebot“ nicht wahrnimmt, geht leer aus. Das ist keine Politik der „Vereinbarkeit“, sondern eine Politik des „Friss oder stirb!“
Dieses Vorgehen hat inzwischen dazu geführt, dass laut Mitteilung des Statistischen Bundesamts vom September 2020 die „Betreuungsquote“ für Kinder unter drei Jahren (U3) auf 35 Prozent gestiegen ist. Sie ist bei unter einjährigen Kindern niedriger, bei Ein- bis unter Dreijährigen entsprechend höher. Allerdings ist schon der Begriff „Betreuungsquote“ im Grunde irreführend. Es wird ja damit vermittelt, dass die Versorgung durch die Eltern keine Betreuung sei. Richtiger sollte es also „Fremdbetreuungsquote“ heißen. Über alle drei Jahre hinweg ist diese Quote in den neuen Bundesländern noch wesentlich höher, da in der DDR die Fremdbetreuung unter drei Jahren Standard war.
Geradezu verlogen ist die Behauptung, die Betreuung in einer Krippe sei „frühkindliche Bildung“. „Bildung“ im schulischen Sinne findet im U3-Alter noch gar nicht statt. In diesem Alter ist es dagegen besonders wichtig, dass Kinder Urvertrauen zu festen erwachsenen Bezugspersonen gewinnen, wofür die Eltern am geeignetsten sind. Erst dann kann ein Kind das Selbstbewusstsein entwickeln, das späteres Neugierverhalten, Lernwillen und Lernfähigkeit ermöglicht. Zumindest ist das die Auffassung nahezu aller Fachleute, die sich mit der Entwicklung kleiner Kinder beschäftigen.
Die größte Studie, die sich bisher mit den Auswirkungen der Fremdbetreuung von Kleinkindern beschäftigt hat, ist die Studie des amerikanischen Forschungsinstituts National Institute of Child Health and Developement (NICHD) in den USA. Dabei ergaben sich größere Risken für die spätere Entwicklung der Kinder, je früher und je länger sie in Fremdbetreuung waren (1). In einer Nachun-tersuchung zur NICHD-Studie, die sich mit inzwischen 15-Jährigen beschäftigte, wurde bei fremd-betreuten Kindern eine Häufung von Alkohol- und Drogenkonsum, von Rauchen, Waffengebrauch, Stehlen und Vandalismus festgestellt. Darauf weist Gisela Geist in einer Zusammenfassung vieler Studien hin (2).
Mit dem gleichen Thema beschäftigt sich ein Beitrag des Kinderarztes Rainer Böhm in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) (3). Aufschlussreich ist des Weiteren eine Resolution, die von mehreren Kinderpsychologen und Psychotherapeuten unterzeichnet wurde und für eine Förderung der elterlichen Betreuung statt der Fremdbetreuung eintritt (4). Einer der Unterzeichner, der Psychotherapeut Hans-Joachim Maaz, der die Folgen der Krippenbetreuung aus langer DDR-Erfahrung kennt, kritisiert scharf, dass die Betreuung der Kleinkinder nicht mehr „artgerecht“ erfolge, sondern das Kindeswohl auch nach der „Wende“ wirtschaftspolitischen Interessen untergeordnet werde (5).
Orientierung an Profitinteressen
Die gegenwärtige Politik, die die Eltern in eine politisch vorgegebene Richtung zu drängen versucht, ist Bevormundung und steht daher auch im Widerspruch zu Artikel 6 Absatz 2 unseres Grundgesetzes, das das Erziehungsrecht der Eltern als „natürlich“ bezeichnet, in das der Staat nur im Versagensfall der Eltern oder bei deren Fehlen eingreifen darf. Die Propagierung der Kinderkrippen zulasten der elterlichen Betreuung geht aber über diese „Wächterfunktion“ weit hinaus. Abgesehen davon, dass bei Krippenbetreuung im Vergleich zu Eltern schon aus biologischen Gründen keine gleichwertige Empathie zu den Kindern möglich ist, kommt erschwerend die in der Regel völlig unzureichende Personalausstattung hinzu.
Fazit: Die gegenwärtige Familienpolitik orientiert sich weder am Kindeswohl noch an den Rechten der Eltern, sondern nahezu ausschließlich an familienfremden Profitinteressen, von denen nur wenige profitieren. Die zunehmende Inanspruchnahme der Fremdbetreuung von U3-Kindern sollte nicht den Eltern vorgehalten werden. Sie orientieren sich lediglich an den Bedingungen, die die staatliche Gesetzgebung vorgibt, die sich eben nicht am Kindeswohl orientiert. Gerade weil Eltern zur Vollerwerbsarbeit gedrängt werden, wird das Arbeitskräfteangebot erhöht, was zu niedrigen Löhnen führt und damit namentlich Eltern in finanzielle Schwierigkeiten bringt. Hier liegt eine deutliche Analogie zwischen neoliberalem Profitdenken und dem einseitig auf Erwerbsarbeit fixierten marxistischen Denken vor, das die Politik in der DDR bestimmte.
Das Bündnis „Rettet die Familie“ (6) hat aufgrund dieser Sachlage beim Bundestag eine Petition eingereicht, in der verlangt wird, dass die Eltern über das Geld, das der Staat für Kinderbetreuung zur Verfügung stellt, selbst entscheiden können, weil sie als Eltern den Erstauftrag zur Kindererziehung haben und in der Regel selbst am besten wissen, was für ihr Kind gut ist.
Dass der Staat überhaupt den Eltern die Kindererziehung finanziell zu erleichtern hat, ergibt sich aus der Tatsache, dass die Eltern durch die Erziehung von Kindern heute die soziale Sicherheit für die Gesamtgesellschaft erarbeiten und nicht mehr nur die soziale Sicherheit für sich selbst, wie das vor unserer Sozialgesetzgebung der Fall war. Damals versorgten die Kinder ihre alten und kranken Eltern. Heute müssen sie mit ihren Sozialbeiträgen die Renten aller früher Erwerbstätigen und deren hohe Krankheitskosten im Alter finanzieren. Die Gegenleistung des Staates darf aber nicht an Bedingungen gebunden werden, die die Wahlfreiheit der Eltern einschränken, wie sie ihre Kinder erziehen.
Die Petition kann noch bis zum 5. November unterstützt werden: Link zur Petition.
Quellen und Anmerkungen:
(1) https://www.kindergartenpaedagogik.de/fachartikel/qualitaet-und-qualitaetssicherung/qualitaet-standards-forderungen-studien/1602
Pressemeldung im Remscheider Generalanzeiger RGA bzw. in der Westdeutschen Zeitung: Sind Kinder, di ebei den Eltern bleiben nicht betreut? (Bild und Text Felix Staratschek, Copyleft) |
Tatsächlich werden die Eltern aber gar nicht gefragt, was sie selbst wollen. Es wird einfach ein hoher Geldbetrag zur Finanzierung von Krippenplätzen bereitgestellt und die Krippenbetreuung als „Angebot“ bezeichnet. Wer dieses „Angebot“ nicht wahrnimmt, geht leer aus. Das ist keine Politik der „Vereinbarkeit“, sondern eine Politik des „Friss oder stirb!“
Dieses Vorgehen hat inzwischen dazu geführt, dass laut Mitteilung des Statistischen Bundesamts vom September 2020 die „Betreuungsquote“ für Kinder unter drei Jahren (U3) auf 35 Prozent gestiegen ist. Sie ist bei unter einjährigen Kindern niedriger, bei Ein- bis unter Dreijährigen entsprechend höher. Allerdings ist schon der Begriff „Betreuungsquote“ im Grunde irreführend. Es wird ja damit vermittelt, dass die Versorgung durch die Eltern keine Betreuung sei. Richtiger sollte es also „Fremdbetreuungsquote“ heißen. Über alle drei Jahre hinweg ist diese Quote in den neuen Bundesländern noch wesentlich höher, da in der DDR die Fremdbetreuung unter drei Jahren Standard war.
Geradezu verlogen ist die Behauptung, die Betreuung in einer Krippe sei „frühkindliche Bildung“. „Bildung“ im schulischen Sinne findet im U3-Alter noch gar nicht statt. In diesem Alter ist es dagegen besonders wichtig, dass Kinder Urvertrauen zu festen erwachsenen Bezugspersonen gewinnen, wofür die Eltern am geeignetsten sind. Erst dann kann ein Kind das Selbstbewusstsein entwickeln, das späteres Neugierverhalten, Lernwillen und Lernfähigkeit ermöglicht. Zumindest ist das die Auffassung nahezu aller Fachleute, die sich mit der Entwicklung kleiner Kinder beschäftigen.
Die größte Studie, die sich bisher mit den Auswirkungen der Fremdbetreuung von Kleinkindern beschäftigt hat, ist die Studie des amerikanischen Forschungsinstituts National Institute of Child Health and Developement (NICHD) in den USA. Dabei ergaben sich größere Risken für die spätere Entwicklung der Kinder, je früher und je länger sie in Fremdbetreuung waren (1). In einer Nachun-tersuchung zur NICHD-Studie, die sich mit inzwischen 15-Jährigen beschäftigte, wurde bei fremd-betreuten Kindern eine Häufung von Alkohol- und Drogenkonsum, von Rauchen, Waffengebrauch, Stehlen und Vandalismus festgestellt. Darauf weist Gisela Geist in einer Zusammenfassung vieler Studien hin (2).
Mit dem gleichen Thema beschäftigt sich ein Beitrag des Kinderarztes Rainer Böhm in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) (3). Aufschlussreich ist des Weiteren eine Resolution, die von mehreren Kinderpsychologen und Psychotherapeuten unterzeichnet wurde und für eine Förderung der elterlichen Betreuung statt der Fremdbetreuung eintritt (4). Einer der Unterzeichner, der Psychotherapeut Hans-Joachim Maaz, der die Folgen der Krippenbetreuung aus langer DDR-Erfahrung kennt, kritisiert scharf, dass die Betreuung der Kleinkinder nicht mehr „artgerecht“ erfolge, sondern das Kindeswohl auch nach der „Wende“ wirtschaftspolitischen Interessen untergeordnet werde (5).
Orientierung an Profitinteressen
Die gegenwärtige Politik, die die Eltern in eine politisch vorgegebene Richtung zu drängen versucht, ist Bevormundung und steht daher auch im Widerspruch zu Artikel 6 Absatz 2 unseres Grundgesetzes, das das Erziehungsrecht der Eltern als „natürlich“ bezeichnet, in das der Staat nur im Versagensfall der Eltern oder bei deren Fehlen eingreifen darf. Die Propagierung der Kinderkrippen zulasten der elterlichen Betreuung geht aber über diese „Wächterfunktion“ weit hinaus. Abgesehen davon, dass bei Krippenbetreuung im Vergleich zu Eltern schon aus biologischen Gründen keine gleichwertige Empathie zu den Kindern möglich ist, kommt erschwerend die in der Regel völlig unzureichende Personalausstattung hinzu.
Fazit: Die gegenwärtige Familienpolitik orientiert sich weder am Kindeswohl noch an den Rechten der Eltern, sondern nahezu ausschließlich an familienfremden Profitinteressen, von denen nur wenige profitieren. Die zunehmende Inanspruchnahme der Fremdbetreuung von U3-Kindern sollte nicht den Eltern vorgehalten werden. Sie orientieren sich lediglich an den Bedingungen, die die staatliche Gesetzgebung vorgibt, die sich eben nicht am Kindeswohl orientiert. Gerade weil Eltern zur Vollerwerbsarbeit gedrängt werden, wird das Arbeitskräfteangebot erhöht, was zu niedrigen Löhnen führt und damit namentlich Eltern in finanzielle Schwierigkeiten bringt. Hier liegt eine deutliche Analogie zwischen neoliberalem Profitdenken und dem einseitig auf Erwerbsarbeit fixierten marxistischen Denken vor, das die Politik in der DDR bestimmte.
Das Bündnis „Rettet die Familie“ (6) hat aufgrund dieser Sachlage beim Bundestag eine Petition eingereicht, in der verlangt wird, dass die Eltern über das Geld, das der Staat für Kinderbetreuung zur Verfügung stellt, selbst entscheiden können, weil sie als Eltern den Erstauftrag zur Kindererziehung haben und in der Regel selbst am besten wissen, was für ihr Kind gut ist.
Dass der Staat überhaupt den Eltern die Kindererziehung finanziell zu erleichtern hat, ergibt sich aus der Tatsache, dass die Eltern durch die Erziehung von Kindern heute die soziale Sicherheit für die Gesamtgesellschaft erarbeiten und nicht mehr nur die soziale Sicherheit für sich selbst, wie das vor unserer Sozialgesetzgebung der Fall war. Damals versorgten die Kinder ihre alten und kranken Eltern. Heute müssen sie mit ihren Sozialbeiträgen die Renten aller früher Erwerbstätigen und deren hohe Krankheitskosten im Alter finanzieren. Die Gegenleistung des Staates darf aber nicht an Bedingungen gebunden werden, die die Wahlfreiheit der Eltern einschränken, wie sie ihre Kinder erziehen.
Die Petition kann noch bis zum 5. November unterstützt werden: Link zur Petition.
Quellen und Anmerkungen:
(1) https://www.kindergartenpaedagogik.de/fachartikel/qualitaet-und-qualitaetssicherung/qualitaet-standards-forderungen-studien/1602
(6) www.rettet-die-familie.de
Johannes Resch, geb. 1940 in Leisnig/Sachsen, mit 17 Jahren zusammen mit Eltern und 5 Geschwistern aus der DDR geflohen, Abitur in Geislingen/Steige, Medizinstudium in Mainz und Tübingen, Weiterbildung zum Arzt für Neurologie und Psychiatrie sowie zum Arzt für Arbeitsmedizin, 4 Jahre Assistent am Institut für Sozial- und Arbeitsmedizin der Universität Heidelberg, seit 1983 in der Versorgungsverwaltung, davon 1986 bis 2005 Leitender Arzt am Versorgungsamt Heilbronn und Karlsruhe, seit 2011 Stellvertretender Vorsitzender des Verband Familienarbeit sowie des Bündnis „Rettet die Familie“. Verheiratet, drei Kinder
Dieses Werk ist unter einer Creative Commons-Lizenz (Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International) lizenziert. Unter Einhaltung der Lizenzbedingungen dürfen Sie es verbreiten und vervielfältigen.
Johannes Resch, geb. 1940 in Leisnig/Sachsen, mit 17 Jahren zusammen mit Eltern und 5 Geschwistern aus der DDR geflohen, Abitur in Geislingen/Steige, Medizinstudium in Mainz und Tübingen, Weiterbildung zum Arzt für Neurologie und Psychiatrie sowie zum Arzt für Arbeitsmedizin, 4 Jahre Assistent am Institut für Sozial- und Arbeitsmedizin der Universität Heidelberg, seit 1983 in der Versorgungsverwaltung, davon 1986 bis 2005 Leitender Arzt am Versorgungsamt Heilbronn und Karlsruhe, seit 2011 Stellvertretender Vorsitzender des Verband Familienarbeit sowie des Bündnis „Rettet die Familie“. Verheiratet, drei Kinder
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