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Verbot Versammlung am 29. August 2020 zu dem Thema „Berlin in- vites Europe - Fest für Freiheit und Frieden“ sowie Dauermahnwache zum Thema "Berlin invites Europe - Fest für Frieden und Freiheit - Camp" vom 30. August bis 14. September 2020

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DEMO IN BERLIN VERBOTEN Staat enttarnt sich Bielarus gute Demo Berlin schlechte Demo? RKI-Zahlen belegen das Corona akut in D kaum anzutreffen ist wenn man Statistik lesen kann Ich fahre nach Berlin gehe vorm Kanzleramt spazieren https://youtu.be/Fk79vtLGEZE ÖDP CDU CSU FDP SPD Grüne



QUERDENKEN 711 – Stuttgart
PRESSEMITTEILUNG

Verbot Versammlung am 29. August 2020 zu dem Thema „Berlin in- vites Europe - Fest für Freiheit und Frieden“ sowie Dauermahnwache zum Thema "Berlin invites Europe - Fest für Frieden und Freiheit - Camp" vom 30. August bis 14. September 2020
Stuttgart/26.08.2020 Michael Ballweg, Gründer der Initiative QUER- DENKEN-711 ist schockiert über das Verbot der Versammlungen. „Meine Befürchtung im April 2020, dass im Rahmen der Pandemie die Grundrechte nicht nur temporär eingeschränkt werden, hat sich bestä- tigt.“. Klage beim Bundesverfassungsgericht. Die Versammlungen fin- den statt.
QUERDENKEN711 hatte mehrere sehr gute Kooperationsgespräche mit der Polizei, in denen wir insbesondere die Problematik der Hygienekon- zepte gut und kooperativ miteinander abgestimmt haben.
Wir haben insbesondere verdeutlicht, dass wir Deeskalationsteams mit psychologisch geschulten Menschen stellen, die zugleich durch ein gro- ßes Team an Anwälten unterstützt werden, um die Hygieneregeln ein- zuhalten.

 

 

Ganz offensichtlich geht es dem Berliner Innensenator Andreas Geisel nicht um infektionsschutzrechtliche Befürchtungen, die seine eigene Polizeibehörde nicht teilt, sondern ausschließlich um die Gesinnung der Teilnehmer: „"Ich bin nicht bereit, ein zweites Mal hinzunehmen, dass Berlin als Bühne für Corona-Leugner, Reichsbürger und Rechtsextre- misten missbraucht wird".
Quelle:
https://www.n-tv.de/newsletter/breakingnews/Berlin-verbietet-Demo-gegen-Corona-Politik-article21995981.html


 

 

Zitat aus dem Verbotsbescheid - Versammlungsverbot nach § 15 Abs. 1 VersG:
"Sie richten sich mit Ihrer Versammlung gegen die Maßnahmen der Regierung bzw. der einzelnen Landesregierungen zur Eindämmung des SARS-CoV-2 Virus, die Sie für überzogen halten. Sie sehen Ihre Freiheitsrechte dadurch unverhältnismäßig eingeschränkt, was mit ei- ner Fehleinschätzung der eigentlichen Gesundheitsgefahren, die von dem SARS-CoV-2-Virus ausgehen, einhergeht."
Sind – anders als in Weißrussland – nur noch regierungskonforme De- monstrationen zugelassen? Außenministier Heiko Maaß veröffentlichte heute dazu folgende Pressemitteilung:
„Mit den täglich zunehmenden Repressionen gegen friedliche De- monstranten stellt sich die Führung in Minsk immer weiter ins Abseits. Diese mutigen Bürgerinnen und Bürger gehen auf die Straßen ihres Landes gegen Wahlfälschung und für ihr verbrieftes Recht auf Frei- heit und demokratische Teilhabe.
Sie fordern dabei nicht mehr, aber auch nicht weniger als einen offe- nen Dialog mit ihrer eigenen Staatsführung.“
Quelle: https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/maas-entwick- lungen-belarus/2377358
Wir gehen juristisch gegen die Entscheidung des Innensenators vor und gehen davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht diesen feindlichen Angriff auf das Grundgesetz zurückweisen wird.
Diese, wie die anderen Versammlungen von QUERDENKEN in Berlin werden stattfinden.
Ich möchte mich ausdrücklich für die Äußerung des sozialdemokrati- schen Innensenators, folgende Gruppen seien rechtsradikal oder Ver- schwörungstheoretiker entschuldigen:
1. QUERDENKEN711 (https://www.youtube.com/watch?v=mft5vV7_kW0)
2. 100 QUERDENKEN-Initiativen bundesweit
3. QUERDENKEN Österreich
4. QUERDENKEN Schweiz
5. Demokratischer Widerstand
6. Rote Fahne
7. Schausteller-Gewerbe
8. Naturschützer
9. Christen (https://youtu.be/36NnB9T9rrQ)
10. Muslime (https://youtu.be/EQ8fnhC72zg)
Der Innensenator hat ein unvollständiges Informationsbild und igno- riert die Einschätzung des Verfassungsschutzes: „Nach Einschätzung des Bundesverfassungsschutzes haben an der Corona-Demonstration am vergangenen Samstag in Berlin nur „einzelne Angehörige“ aus dem rechtsextremen Spektrum teilgenommen. Vor der Veranstaltung sei durch verschiedene Personen und Organisationen aus diesem Spekt- rum mobilisiert worden. Aber: „Ein prägender Einfluss auf den De- monstrationszug oder die Gesamtkundgebung ging von diesen nicht aus“, teilte das Bundesamt für Verfassungsschutz der F.A.S. mit.
„Insofern resultierte aus der Kundgebung für die traditionelle rechtsextremistische Szene keine nennenswerte Anschlussfähigkeit an demokratische Kundgebungsteilnehmer“, sagen die Verfassungsschützer.
Quelle: https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/corona-demo-nur- einzelne-rechtsextreme-16894746.html
Kontakt: presse@querdenken-711.de



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