https://familienarbeit-heute.de/ampel-koalitionsvertrag-immer-weiter-gegen-die-wand
Der neue Koalitionsvertrag macht viele Versprechungen, ohne dass erkennbar wird, wie diese finanziert werden sollen. Das gilt auch für die Gesetzliche Rentenversicherung. Dabei wird das demographische Defizit, das unser Sozialsystem und namentlich die Rentenversicherung immer weiter aushöhlt, mit keinem Wort erwähnt. Auch eine Kapitaldeckung kann den Eltern nicht zusätzlich abverlangt werden. So ähnelt das ganze Konzept dem Versprechen eines mittelalterlichen Wunderheilers.
Der Krebsschaden unserer Rentenversicherung besteht nach wie vor im einseitigen Umlageverfahren zugunsten allein der Alten:
Der neue Koalitionsvertrag macht viele Versprechungen, ohne dass erkennbar wird, wie diese finanziert werden sollen. Das gilt auch für die Gesetzliche Rentenversicherung. Dabei wird das demographische Defizit, das unser Sozialsystem und namentlich die Rentenversicherung immer weiter aushöhlt, mit keinem Wort erwähnt. Auch eine Kapitaldeckung kann den Eltern nicht zusätzlich abverlangt werden. So ähnelt das ganze Konzept dem Versprechen eines mittelalterlichen Wunderheilers.
Der Krebsschaden unserer Rentenversicherung besteht nach wie vor im einseitigen Umlageverfahren zugunsten allein der Alten:
Die Erwerbstätigen bezahlen die Renten der ehemaligen Arbeitnehmer.
Das kann aber nur dann funktionieren, wenn es auch für die Erziehung der nachrückenden Generation, die die Renten der heute Erwerbstätigen bezahlen soll, eine gleichwertige Finanzierung gibt.
Fazit:
Alle Erwerbstätigen haben für die Kinderkosten zu zahlen. Diese Selbstverständlichkeit bleibt in diesem Vertrag wieder völlig unbeachtet. Das einseitige Umlageverfahren ist eine Enteignung der Eltern und führt zwangsläufig zur fortschreitenden Verarmung der Familien in einer sonst reicher werdenden Gesellschaft und zerstört unser Sozialsystem.
Als Ausweg wird erneut eine noch stärkere Auslagerung der Kindererziehung aus der Familie propagiert, um möglichst alle Eltern zugunsten eines größeren Profits der Finanzlobby in Vollerwerbsarbeit zu drängen.
Als Ausweg wird erneut eine noch stärkere Auslagerung der Kindererziehung aus der Familie propagiert, um möglichst alle Eltern zugunsten eines größeren Profits der Finanzlobby in Vollerwerbsarbeit zu drängen.
Wird gefragt, was die Eltern selbst wollen?
Wird gefragt, was für die Kinder gut ist?
Wird gefragt, was das Grundgesetz fordert?
Nein!
Die Verstaatlichung der Kindererziehung wird als „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ und als „frühkindliche Bildung“ schön geredet.
Diese Politik ist familienfeindlich, grundgesetzwidrig* und nicht zukunftsfähig. Sie fährt infolge des sich daraus ergebenden Geburtenmangels auch unser Sozialsystem gegen die Wand.
Wir fordern: Der Betrag, mit dem heute ein Krippenplatz subventioniert wird, ist den Eltern auszuhändigen, damit sie selbst entscheiden können, ob sie mit diesem Geld eine Fremd- oder Eigenbetreuung finanzieren wollen. Nur bei Missbrauch hat der Staat ein Eingriffsrecht.
*Aus dem Urteil des BVerfG vom 10.11.1998 (2 BvR 1057/91, Rn 64)
Nach Art.6 Abs.1 GG steht die Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
Diese Politik ist familienfeindlich, grundgesetzwidrig* und nicht zukunftsfähig. Sie fährt infolge des sich daraus ergebenden Geburtenmangels auch unser Sozialsystem gegen die Wand.
Wir fordern: Der Betrag, mit dem heute ein Krippenplatz subventioniert wird, ist den Eltern auszuhändigen, damit sie selbst entscheiden können, ob sie mit diesem Geld eine Fremd- oder Eigenbetreuung finanzieren wollen. Nur bei Missbrauch hat der Staat ein Eingriffsrecht.
*Aus dem Urteil des BVerfG vom 10.11.1998 (2 BvR 1057/91, Rn 64)
Nach Art.6 Abs.1 GG steht die Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
Das Wächteramt des Staates (Art.6 Abs. 2 Satz 2 GG) berechtigt den Staat aber nicht, die Eltern zu einer bestimmten Art und Weise der Erziehung ihrer Kinder zu drängen.
Das Grundgesetz überlässt die Entscheidung über das Leitbild der Erziehung den Eltern, die über die Art und Weise der Betreuung des Kindes, seine Begegnungs- und Erlebnismöglichkeiten sowie den Inhalt seiner Ausbildung bestimmen.
Diese primäre Entscheidungsmöglichkeit der Eltern beruht auf der Erwägung, dass die Interessen des Kindes in aller Regel am besten von den Eltern wahrgenommen werden.
“http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1998/11/rs19981110_2bvr105791.html
“http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1998/11/rs19981110_2bvr105791.html
Fragen an die Politiker im Bundestag:
"Kinder haben Armut nicht gewählt" stand auif einem Straßengraphiti vor der Bundedstagswahl 2021 in Düsseldorf. |