AUGSBURG , 10 July, 2020 / 10:45 AM (CNA Deutsch).-
(Verlinkung und Bilder: Felix Staratschek, Copyleft, für ehrenamtliches Engagement frei verwendbar.)
Darf man Ärzte zwingen, gegen ihr Gewissen eine Abtreibung vorzunehmen? Die Lebensrechtsorganistion "Aktion Lebensrecht für Alle" (ALfA) hat einen Vorstoß der Baden-Württembergischen Landesregierung kritisiert, der Ärzte künftig dazu verpflichten soll, eine Abtreibung durchzuführen. Bisher kann ein Arzt einen solchen Eingriff mit Verweis auf die Gewissensfreiheit verweigern.
Die Bundesvorsitzende der ALfA, Cornelia Kaminski, sagte am Mittwoch in Augsburg:
"Ärzte auch nur ansatzweise zu nötigen, an Abtreibungshandlungen in irgendeiner Form mitzuwirken, widerspricht zutiefst dem hippokratischen Eid. Ärztliches Handeln ist immer darauf ausgerichtet, Krankheiten zu heilen, Leben zu schützen und zu bewahren - aber niemals darauf, Tötungshandlungen durchzuführen. Insbesondere dann nicht, wenn der zu tötende Mensch ein wehrloses Kind ist."
"Mit gutem Grund" sinke die Zahl der Ärzte, die dies tun wollen, kontinuierlich, so Kaminski weiter. Jeder, der ein ungeborenes Baby im Mutterleib schon einmal per Ultraschall habe beobachten können und gesehen hat "wie es strampelt und am Daumen lutscht, hat ein Problem damit, es einfach abzusaugen, zu zerstückeln oder tot zu spritzen".
Kaminski wies darauf hin, dass im Einzelfall mit solchen Nötigungen von Ärzten auch ein Straftatbestand vorliegen könne, wenn Ärzte beispielsweise zu unethischen oder Tötungshandlungen genötigt werden.
Es ist nach Ansicht der Lebensrechtlerin "nahezu grotesk", dass eine Landesregierung nun prüfe, inwieweit Ärzte zu solchen Handlungen verpflichtet werden sollen. Sie verstoße dabei auch gegen die europäische Menschenrechtskonvention, die in Artikel 9 ausdrücklich die Gewissensfreiheit gewährleistet. Kaminski erinnerte dabei auch an die Regelungen des deutschen Strafrechts:
"Nach wie vor und aus gutem Grund handelt es sich bei Abtreibungen um Straftaten, die lediglich unter bestimmten Bedingungen ausnahmsweise straffrei gestellt sind."
Die baden-württembergischen Staatssekretärin im Landessozialministerium, Barbara Mielich (Die Grünen) hatte das Vorhaben der Landesregierung in einem Interview mit der "taz" dargelegt.
Die "ALfA" bezeichnet in ihrer Stellungnahme vom Mittwoch diesen Vorstoß als einen weiteren Versuch "Ärzte zum Teil auch gegen deren Willen mit den Mitteln des Arbeitsrechts gefügig zu machen". Auch die Frauen lasse man dadurch im Stich, so der Verein:
"Eine Abtreibung ist für die allerwenigsten Frauen die Lösung ihres Problems, sondern nur der Beginn einer neuen Phase des Leidens. Echte Hilfe und finanzielle Unterstützung von jungen Müttern und Familien, die ihnen Mut machen und eine Perspektive für ein Leben mit Kind ermöglichen, wären die wirkliche Aufgabe einer Landesregierung."
(Verlinkung und Bilder: Felix Staratschek, Copyleft, für ehrenamtliches Engagement frei verwendbar.)
Darf man Ärzte zwingen, gegen ihr Gewissen eine Abtreibung vorzunehmen? Die Lebensrechtsorganistion "Aktion Lebensrecht für Alle" (ALfA) hat einen Vorstoß der Baden-Württembergischen Landesregierung kritisiert, der Ärzte künftig dazu verpflichten soll, eine Abtreibung durchzuführen. Bisher kann ein Arzt einen solchen Eingriff mit Verweis auf die Gewissensfreiheit verweigern.
Die Bundesvorsitzende der ALfA, Cornelia Kaminski, sagte am Mittwoch in Augsburg:
"Ärzte auch nur ansatzweise zu nötigen, an Abtreibungshandlungen in irgendeiner Form mitzuwirken, widerspricht zutiefst dem hippokratischen Eid. Ärztliches Handeln ist immer darauf ausgerichtet, Krankheiten zu heilen, Leben zu schützen und zu bewahren - aber niemals darauf, Tötungshandlungen durchzuführen. Insbesondere dann nicht, wenn der zu tötende Mensch ein wehrloses Kind ist."
"Mit gutem Grund" sinke die Zahl der Ärzte, die dies tun wollen, kontinuierlich, so Kaminski weiter. Jeder, der ein ungeborenes Baby im Mutterleib schon einmal per Ultraschall habe beobachten können und gesehen hat "wie es strampelt und am Daumen lutscht, hat ein Problem damit, es einfach abzusaugen, zu zerstückeln oder tot zu spritzen".
Kaminski wies darauf hin, dass im Einzelfall mit solchen Nötigungen von Ärzten auch ein Straftatbestand vorliegen könne, wenn Ärzte beispielsweise zu unethischen oder Tötungshandlungen genötigt werden.
Es ist nach Ansicht der Lebensrechtlerin "nahezu grotesk", dass eine Landesregierung nun prüfe, inwieweit Ärzte zu solchen Handlungen verpflichtet werden sollen. Sie verstoße dabei auch gegen die europäische Menschenrechtskonvention, die in Artikel 9 ausdrücklich die Gewissensfreiheit gewährleistet. Kaminski erinnerte dabei auch an die Regelungen des deutschen Strafrechts:
"Nach wie vor und aus gutem Grund handelt es sich bei Abtreibungen um Straftaten, die lediglich unter bestimmten Bedingungen ausnahmsweise straffrei gestellt sind."
Die baden-württembergischen Staatssekretärin im Landessozialministerium, Barbara Mielich (Die Grünen) hatte das Vorhaben der Landesregierung in einem Interview mit der "taz" dargelegt.
Die "ALfA" bezeichnet in ihrer Stellungnahme vom Mittwoch diesen Vorstoß als einen weiteren Versuch "Ärzte zum Teil auch gegen deren Willen mit den Mitteln des Arbeitsrechts gefügig zu machen". Auch die Frauen lasse man dadurch im Stich, so der Verein:
"Eine Abtreibung ist für die allerwenigsten Frauen die Lösung ihres Problems, sondern nur der Beginn einer neuen Phase des Leidens. Echte Hilfe und finanzielle Unterstützung von jungen Müttern und Familien, die ihnen Mut machen und eine Perspektive für ein Leben mit Kind ermöglichen, wären die wirkliche Aufgabe einer Landesregierung."