Quantcast
Channel: Viertürmeblog für Radevormwald Oberberg Politik
Viewing all articles
Browse latest Browse all 1386

Lebensrechtsorganisation "ALfA": Gewissensfreiheit für Ärzte bei Abtreibungsfrage

$
0
0
AUGSBURG , 10 July, 2020 / 10:45 AM (CNA Deutsch).-
(Verlinkung und Bilder: Felix Staratschek, Copyleft, für ehrenamtliches Engagement frei verwendbar.)


Darf man Ärzte zwingen, gegen ihr Gewissen eine Abtreibung vorzunehmen? Die Lebensrechtsorganistion "Aktion Lebensrecht für Alle" (ALfA) hat einen Vorstoß der Baden-Württembergischen Landesregierung kritisiert, der Ärzte künftig dazu verpflichten soll, eine Abtreibung durchzuführen. Bisher kann ein Arzt einen solchen Eingriff mit Verweis auf die Gewissensfreiheit verweigern.

 
Modell eines ungeborenen Kindes in der 12. Schwangerschaftswoche.
Nach einer Beratung darf dieser kleine Mensch getötet werden. Die
Politik steht in der Pflicht einen Rahmen zu schaffen, dass es seltener
zu ungewollten Schwangerschaften kommt und dass Frauen und Familien
so geholfen wird, dass die Entscheidung für die Abtreibung die große
Ausnahme ist. 


Die Bundesvorsitzende der ALfA, Cornelia Kaminski, sagte am Mittwoch in Augsburg:


"Ärzte auch nur ansatzweise zu nötigen, an Abtreibungshandlungen in irgendeiner Form mitzuwirken, widerspricht zutiefst dem hippokratischen Eid. Ärztliches Handeln ist immer darauf ausgerichtet, Krankheiten zu heilen, Leben zu schützen und zu bewahren - aber niemals darauf, Tötungshandlungen durchzuführen. Insbesondere dann nicht, wenn der zu tötende Mensch ein wehrloses Kind ist."

"Mit gutem Grund" sinke die Zahl der Ärzte, die dies tun wollen, kontinuierlich, so Kaminski weiter. Jeder, der ein ungeborenes Baby im Mutterleib schon einmal per Ultraschall habe beobachten können und gesehen hat "wie es strampelt und am Daumen lutscht, hat ein Problem damit, es einfach abzusaugen, zu zerstückeln oder tot zu spritzen".

Kaminski wies darauf hin, dass im Einzelfall mit solchen Nötigungen von Ärzten auch ein Straftatbestand vorliegen könne, wenn Ärzte beispielsweise zu unethischen oder Tötungshandlungen genötigt werden.

Es ist nach Ansicht der Lebensrechtlerin "nahezu grotesk", dass eine Landesregierung nun prüfe, inwieweit Ärzte zu solchen Handlungen verpflichtet werden sollen. Sie verstoße dabei auch gegen die europäische Menschenrechtskonvention, die in Artikel 9 ausdrücklich die Gewissensfreiheit gewährleistet. Kaminski erinnerte dabei auch an die Regelungen des deutschen Strafrechts:


"Nach wie vor und aus gutem Grund handelt es sich bei Abtreibungen um Straftaten, die lediglich unter bestimmten Bedingungen ausnahmsweise straffrei gestellt sind."

Die baden-württembergischen Staatssekretärin im Landessozialministerium, Barbara Mielich (Die Grünen) hatte das Vorhaben der Landesregierung in einem Interview mit der "taz" dargelegt.

Die "ALfA" bezeichnet in ihrer Stellungnahme vom Mittwoch diesen Vorstoß als einen weiteren Versuch "Ärzte zum Teil auch gegen deren Willen mit den Mitteln des Arbeitsrechts gefügig zu machen". Auch die Frauen lasse man dadurch im Stich, so der Verein:


"Eine Abtreibung ist für die allerwenigsten Frauen die Lösung ihres Problems, sondern nur der Beginn einer neuen Phase des Leidens. Echte Hilfe und finanzielle Unterstützung von jungen Müttern und Familien, die ihnen Mut machen und eine Perspektive für ein Leben mit Kind ermöglichen, wären die wirkliche Aufgabe einer Landesregierung."


 
Viele Menschen vergessen, dass wir alle mal ganz klein angefangen haben.
Hatte irgendwann in unserem Leben das Recht uns zu töten?
Oder mpssen nicht Staat und Gesellschaft alles tun, dass das Handeln dem
Leben dient, so wie in der frühen Phase eines jedem seinem Leben
gedient wurde? 
 

Viewing all articles
Browse latest Browse all 1386